Bürgerbeteiligung ohne gesetzliche Grundlage?

Unzufriedenheit im Beteiligungsgremium Neukölln/Sonnenallee

 

Die Bürgerbeteiligung im Bereich Sonnenallee/Weigandufer erzeugt zunehmenden Unmut. Eigentlich sollen Bürger zu Planungsvorhaben des Bezirks ihre Meinung kundtun und eigene Vorschläge machen. Dazu gehört, dass sie vorher ausreichend informiert werden. Zu diesem Zweck gibt es Gremien der Bürgerbeteiligung, in welche Betroffene Bürger Teilnehmer hineinwählen können, die dann mit der durchführenden Behörde zusammenarbeiten sollen. Die Vorschläge der Bürger können in die Planung übernommen werden. Ein Recht darauf gibt es aber nicht, denn allein die BVV ist demokratisch legitimiert für alle Bürger Entscheidungen zu treffen.

 

Für die derzeitige Sanierung  hat die ausführende Behörde, das Bezirksamt von Neukölln, die Planungs- und Durchführungsarbeiten ebenso wie die Öffentlichkeitsarbeit an Privatfirmen übergeben. Die Koordination macht die Brandenburger Sanierungsgesellschaft mbH (BSG), eine Fima, mit der Neukölln schon bei anderen Vorhaben zusammenarbeitete und mit der wohl das Bezirksamt, aber nicht unbedingt die Bürger gute Erfahrungen gemacht haben.

 

Die BSG moderiert auch die Bürgerbeteiligung im Sanierungsbereich Sonnenallee. Bislang ging es hier eher beschaulich zu. Nur wenige Bürger engagierten sich. Mitunter saßen nur 2 Teilnehmer in den monatlich stattfindenden Sitzungen. Hoch her ging es, als der Kielstieg abgerissen werden sollte, den viele Anwohner gerne erhalten wollten. Viele Engagierte wandten sich entnervt wieder ab weil sie sich hintergangen fühlten über Entscheidungen, die hinter ihrem Rücken getroffen wurden und wegen nicht nachvollziehbarer Kostenrechnungen, aufgrund derer schließlich der Abriss erfolgte.

 

Seit kurzem erhitzen Rodungsarbeiten  am Weigandufer die Gemüter. Wieder fühlen sich die Gremiumsteilnehmer schlecht informiert. Sie wissen nicht, wie weit die Planungen bereits feststehen. Mal ist von Ausdünnung der vorhandenen Vegetation die Rede, mal von Totalrodung. Eine Ökologische Baubegleitung wurde vorgegaukelt, die es nicht gab. Sachzwänge wurden angeführt, die durch die Planung erst hervorgerufen wurden.

Der neueste Schock besteht in der Erkenntnis, dass das Beteiligungsgremium seit seiner Gründung 2012 ohne gesetzliche Grundlage arbeitet. Die gesetzliche Grundlage ist das Baugesetzbuch des Bundes, zu dem die BVV Neukölln detaillierte Ausführungsvorschriften erlassen hat, in denen recht genau geregelt ist, wie und in welchem Umfang das Gremium informiert wird und wie die Mitwirkung erfolgt. Diese Vorschriften sind dem Gremium bis heute vorenthalten worden. Stattdessen verfährt das Bezirksamt und die BSG nach Gutdünken. Oder, wie es der Leiter des Stadtentwicklungsamte ausdrückte: Wozu brauchen wir Ausführungsvorschriften, wir sind bis jetzt auch gut ohne sie ausgekommen. Kein Wunder, dass das Bezirksamt bislang zufrieden war mit der Bürgerbeteiligung. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht.

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