Vorschlag betroffener Anwohner zur Neugestaltung des Weigandufers

Dieser Vorschlag, erarbeitet von Anwohnern des Beteiligungsgremiums Sonnenallee und den Initiativen Kiezmiezen und #Weiganduferretten, wurde dem Bezirksamt und den Politischen Parteien in der Neuköllner BVV als Gegenentwurf zu den offiziellen Planungen zugestellt.

 

Vorschlag betroffener Anwohner zur Neugestaltung des Weigandufers

(Bereich Fulda- bis Wildenbruchstr.; Version vom 18.9.2019)

 1.       Das Geländer wird instandgesetzt.

 

2.       Der Gehweg wird barrierefrei neu gestaltet. Die Nutzungsbreite soll in der Regel 2,50 m betragen (nach AV Geh und Radwege). Nur in Ausnahmefällen beträgt die Breite 1,50 m(nur dort wo Baumscheiben vorhanden sind zum Schutz des Baumbestandes). Wegebelag für den Gehweg ist Wassergebundene Decke, welche im Vergleich zu Gehwegplatten günstigere Versickerungseigenschaften aufweist (Abflussbeiwert 0,5 statt0,7). Möglicherweise ist in der Bauausführung eine Auskofferung von 30cm Tiefe notwendig.

 

3.       Der Grünstreifen bleibt in voller Breite (ca. 4,10 m) und in voller Länge erhalten (ca. 340 m), ebenso die vorhandenen Bäume. Kranke oder nicht-vitale Sträucher werden ersetzt oder es werden an ihre Stelle Insektenfreundliche Anlagen (Totholz, Stroh o.ä.) erstellt (Beratung z.B. durch das Ökowerk Teufelssee).
Die Abgrenzung des Grünstreifens zur Straße wird erneuert. Die Bauausführung erfolgt derart, dass das Abfließen von Regenwasser vom Grünstreifen auf die Straße verhindert wird. 

 

4.       Die Fußgänger- Überquerungsstellen werden in vorhandener Länge und Breite mit Wassergebundener Decke neu gestaltet. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird die Einsehbarkeit für Fußgänger verbessert durchfachgerechten Rückschnitt von Sträuchern oder durch Neupflanzung von niedrigen Sträuchern an den Überquerungsstellen.

 

5.       Zwischen Gehweg und Grünstreifen bleibt ein Streifen von 1,60 m Breite, der nur oberflächlich mit versickerungsfähigem Material geebnet wird, um das Wurzelwerk der nebenstehenden Sträucher nicht zu beeinträchtigen.
Hier sollen Parkbänke aufgestellt werden (keine Betonbänke).

 

6.       Die Versickerung des vom Gehwegbereich abfließenden Regenwassers erfolgt in der angrenzenden Grünfläche. Mulden sind bei diesem Flächenverhältnis von Gehweg zu Grünfläche nicht notwendig (gemäß Auskunft Berliner Senatsverwaltung für Umwelt; Berliner Wasserbetriebe, eigene Rechnungen mit Daten des DWD). 

 

7.       Es werden neue Bäume gepflanzt, wie in den Planungen des Bezirksamtes vorgesehen. Die derzeit vorhandenen Baumstümpfe können durch Neupflanzungen ersetzt oder erhalten bleiben (Totholz für Insekten).

 

8.       Der aufgeweitete Straßenbereich (Zufahrtsbereich von der Wildenbruchstraße) wird auf die Breite des übrigens Straßenverlaufs reduziert - wie in den Planungen des BA vorgesehen. Um diesen Bereich wird der Grünstreifen verbreitert (Zugewinn an Grünfläche!). 

 

9.       Fahrradbügel werden auf der Straße installiert, evtl. auf Kosten vorhandener Parkplätze.

 

10.   Verkehrsberuhigung. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, zur Steigerung der Attraktivität für Radfahrer und der Verkehrssicherheit wird die Fahrradstraße entlang des Ufers zu einer Einbahnstraße mit gegenläufigen Richtungen umgewidmet.

 

Vorteile gegenüber der Planung des Bezirksamtes :

 

-          Zugewinn an Grünfläche statt Verlust von 48% der vorhandenen Grünfläche

 

-          Schutz und Erhalt des Grünbestandes sowie der dort lebenden Tier- und Vogelarten (zum Beispiel Sperlinge und Amseln) statt Verdrängung und Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen.

 

 

 

Abbildungen: Planungen Weigandufer / Sept 2019

Planungen des Bezirksamtes Neukölln und Gegenvorschlag von Anwohnern

Abb1 : Draufsicht

 

 

 

Abb2 : Querschnittsansicht

Die Planung des Bezirksamtes bedeutet :

 

- Regenwassermanagement: Versickerung über Mulden

- Barrierefreiheit

- Verstoß gegen Mobilitätsgesetz, Charta für das Berliner Stadtgrün u.a.

- Rodung des Grünbestandes

- Verlust von 48% Grünfläche

- Verlust von > 80% Grünvolumen

- Neupflanzungen wiegen den Verlust an Grünbestand bei weitem nicht auf

Planungsvorschlag der Anwohner bedeutet:

-  Regenwassermanagement: Versickerung in der Fläche

-  Barrierefreiheit

- In Einklang mit Mobilitätsgesetz, Charta für das Berliner Stadtgrün u.a.

- Erhalt des gesamten Grünbestand-

Zusätzliche Schaffung von Grünfläche

- Zusätzliche Schaffung von Grünvolumen


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